Checkliste für die fliegerärztliche Untersuchung

Tips für die Vorbereitung der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung

Wenn Sie sich zur fliegerärztlichen Untersuchung anmelden, sollten Sie auf Ihrem Tauglichkeitszeugnis nachsehen, ob z.B. eine augenärztliche ("erweiterte Untersuchung") oder HNO-ärztliche Zusatzuntersuchung fällig ist. Diese Zusatzuntersuchungen sollten vor der Untersuchung beim Fliegerarzt erledigt werden, um Verzögerungen bei der Ausstellung des Medicals zu vermeiden. Bitte beachten Sie, daß nur solche HNO- oder Augenärzte beauftragt werden können, die mit dem Fliegerarzt einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Einzelheiten erfahren Sie bei uns.

Zur fliegerärztlichen Untersuchung sollten Sie bitte mitbringen:

1. Das bisherige Tauglichkeitszeugnis

2. Luftfahrerschein

3. Logbuch

4. Lichtbildausweis

5. Eventuell vorhandene medizinische Befunde

Falls die Tauglichkeit Einschränkungen unterliegt, sollten Sie überprüfen, ob die Auflagen vollständig erfüllt sind und die entsprechende Dokumentation - Befundberichte etc. -  zur fliegerärztlichen Untersuchung mitbringen.

Bitte überprüfen Sie auch, ob die augen- und HNO-ärztlichen Befundbögen komplett ausgefüllt sind, da die Beurteilung der Tauglichkeit und die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses sonst nicht erfolgen kann.

 

Überziehen der Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses

Bewerber um die Tauglichkeitsklasse II können von einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME) bis zu 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses nach den Kriterien einer Verlängerungsuntersuchung überprüft werden. Ruht das Tauglichkeitszeugnis länger als 12 Monate, gelten die verschärften Bedingungen einer Erstuntersuchung.

Bewerber um die Tauglichkeitsklasse I  können sich bei einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME) bis zu 90 Tage nach Ablauf der Gültigkeit ihres Tauglichkeitszeugnisses nach den Bedingungen einer Verlängerungsuntersuchung um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse I bewerben.

Ruht das Tauglichkeitszeugnis für einen Zeitraum von mehr als 90 Tage, aber weniger als 2 Jahre, gelten verschärfte Anforderungen wie bei einer Erstuntersuchung. Diese ist von einem Aeromedical Center (z.B. Fürsty, DFVLR u.a.) durchzuführen. Das LBA kann nach eigenem Ermessen jedoch auch einen AME mit der Untersuchung betrauen. Dazu müssen dem AME jedoch nach derzeitiger Übung des LBA jedoch alle Voruntersuchungen zur Verfügung stehen.

Gleiches gilt, wenn das Tauglichkeitszeugnis bereits seit mehr als 2 Jahren, aber weniger als 5 Jahren ruht. In diesem Fall müssen einem AME auch gemäß FCL3 in jedem Fall die Vorbefunde vorliegen, falls er vom LBA beauftragt wird. Macht das LBA von seinem Recht, einen AME zu beauftragen, keinen Gebrauch, ist die Nachuntersuchung nur an einem AMC möglich.

Sind bereits mehr als 5 Jahre seit Ablauf der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses verstrichen, kann ein AME nicht mehr beauftragt werden, die Überprüfung muß in jedem FAll an einem AMC stattfinden.

Gesundheitliche Probleme?

Gesundheitliche Probleme bedeuten nicht unbedingt das Ende der Fliegerkarriere. Die FCL3 bieten erweiterte Möglichkeiten für die Ausstellung von problemorientierten Sondergenehmigungen, wie sie früher in dieser Differenziertheit nicht denkbar waren. Welche Befunde problematisch sind und welche Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden müssen, ist insbesondere in den Anhängen der FCL3 reproduzierbar festgelegt (siehe JAR FCL3). Aufgabe des erstinstanzlichen Prüfers ist es, die Übereinstimmung des Gesundheitszustandes mit den Mindestanforderungen der FCL3 zu prüfen. Werden diese nicht erreicht, ist er verpflichtet, dies so zu dokumentieren und der zuständige Stelle zu berichten. Er hat in dieser Instanz keinen Spielraum, von den FCL abweichende Regelungen zu treffen und andere Auflagen als z.B. das Tragen von Sehhilfen festzulegen. Dies ist der zweiten Instanz, meist ein AMC oder einem von der zuständigen Stelle beauftragten AME, vorbehalten, wenn die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte durch individuell erforderlich erscheinende Auflagen zu gewährleisten ist. Ihr Fliegerarzt berät Sie gern über die Erfolgsaussichten, aber auch sinnvolle therapeutische Maßnahmen und zulässige Medikamente, sollten solche erforderlich werden, um Ihre Gesundheit und Ihre Tauglichkeit ggf. wieder herzustellen.