Checkliste für die fliegerärztliche Untersuchung
Tips für die Vorbereitung der
fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung Wenn Sie sich zur
fliegerärztlichen Untersuchung anmelden, sollten Sie auf Ihrem
Tauglichkeitszeugnis nachsehen, ob z.B. eine augenärztliche ("erweiterte
Untersuchung") oder HNO-ärztliche Zusatzuntersuchung fällig ist. Diese
Zusatzuntersuchungen sollten vor der Untersuchung beim Fliegerarzt erledigt
werden, um Verzögerungen bei der Ausstellung des Medicals zu vermeiden. Bitte
beachten Sie, daß nur solche HNO- oder Augenärzte beauftragt werden können, die
mit dem Fliegerarzt einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Einzelheiten erfahren Sie bei uns. Zur fliegerärztlichen
Untersuchung sollten Sie bitte mitbringen:
1. Das bisherige Tauglichkeitszeugnis
2. Luftfahrerschein
3. Logbuch
4. Lichtbildausweis
5. Eventuell vorhandene medizinische Befunde Falls die Tauglichkeit
Einschränkungen unterliegt, sollten Sie überprüfen, ob die Auflagen
vollständig erfüllt sind und die entsprechende Dokumentation - Befundberichte
etc. - zur
fliegerärztlichen Untersuchung mitbringen.
Bitte überprüfen Sie auch, ob die augen- und
HNO-ärztlichen Befundbögen komplett ausgefüllt sind, da die Beurteilung der
Tauglichkeit und die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses sonst nicht
erfolgen kann.
Überziehen der Gültigkeitsdauer des
Tauglichkeitszeugnisses
Bewerber um die Tauglichkeitsklasse II
können von einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME) bis zu 12 Monate nach
Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses nach den Kriterien einer
Verlängerungsuntersuchung überprüft werden. Ruht das Tauglichkeitszeugnis länger
als 12 Monate, gelten die verschärften Bedingungen einer Erstuntersuchung.
Bewerber um die Tauglichkeitsklasse I können
sich bei einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME) bis zu 90 Tage
nach Ablauf der Gültigkeit ihres Tauglichkeitszeugnisses nach den
Bedingungen einer Verlängerungsuntersuchung um ein Tauglichkeitszeugnis der
Klasse I bewerben.
Ruht das Tauglichkeitszeugnis für einen Zeitraum von
mehr als 90 Tage, aber weniger als 2 Jahre, gelten verschärfte
Anforderungen wie bei einer Erstuntersuchung. Diese ist von einem Aeromedical
Center (z.B. Fürsty, DFVLR u.a.) durchzuführen. Das LBA kann nach eigenem
Ermessen jedoch auch einen AME mit der Untersuchung betrauen. Dazu müssen dem
AME jedoch nach derzeitiger Übung des LBA jedoch alle Voruntersuchungen zur
Verfügung stehen.
Gleiches gilt, wenn das Tauglichkeitszeugnis bereits
seit mehr als 2 Jahren, aber weniger als 5 Jahren ruht. In diesem Fall
müssen einem AME auch gemäß FCL3 in jedem Fall die Vorbefunde vorliegen, falls
er vom LBA beauftragt wird. Macht das LBA von seinem Recht, einen AME zu
beauftragen, keinen Gebrauch, ist die Nachuntersuchung nur an einem AMC möglich.
Sind bereits mehr als 5 Jahre seit
Ablauf der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses verstrichen, kann ein AME
nicht mehr beauftragt werden, die Überprüfung muß in jedem FAll an einem AMC
stattfinden.
Gesundheitliche Probleme?
Gesundheitliche Probleme bedeuten nicht unbedingt das
Ende der Fliegerkarriere. Die FCL3 bieten erweiterte Möglichkeiten für die
Ausstellung von problemorientierten Sondergenehmigungen, wie sie früher in
dieser Differenziertheit nicht denkbar waren. Welche Befunde problematisch sind
und welche Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden müssen, ist insbesondere in
den Anhängen der FCL3 reproduzierbar festgelegt (siehe
JAR FCL3). Aufgabe des erstinstanzlichen Prüfers ist es, die
Übereinstimmung des Gesundheitszustandes mit den Mindestanforderungen der FCL3
zu prüfen. Werden diese nicht erreicht, ist er verpflichtet, dies so zu
dokumentieren und der zuständige Stelle zu berichten. Er hat in dieser Instanz
keinen Spielraum, von den FCL abweichende Regelungen zu treffen und andere
Auflagen als z.B. das Tragen von Sehhilfen festzulegen. Dies ist der zweiten
Instanz, meist ein AMC oder einem von der zuständigen Stelle beauftragten
AME, vorbehalten, wenn die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen
Rechte durch individuell erforderlich erscheinende Auflagen zu gewährleisten
ist. Ihr Fliegerarzt berät Sie gern über die Erfolgsaussichten, aber auch
sinnvolle therapeutische Maßnahmen und zulässige Medikamente, sollten solche
erforderlich werden, um Ihre Gesundheit und Ihre Tauglichkeit ggf. wieder
herzustellen.